Bei welchen Beschwerden kann Rehasport verordnet werden?
Der Rehasport kann verordnet werden bei:
chronischen Wirbelsäulenproblemen, z. B. Hals-, Brust-, oder Lendenwirbel-Syndrom, dem Zustand nach Protrusion (Verschiebung der Bandscheiben), Prolaps (Vorfall der Bandscheiben), Spondylolisthesis (Wirbelgleiten),
Erkankungen der Gelenke und des Bandapparats, z. B. Erkrankungen der Schulter (PHS), Impingement-(Engpass)-Syndrom, Schultersteife, Epicondylitis (Tennisarm), Rotatorenmanschettenruptur,
Coxarthrose (Hüftgelenksarthrose), Zustand nach Implantation einer Endoprothese des Hüftgelenks, Hüftdysplasie,
Gonarthrose (Kniegelenksarthrose), Zustand nach Einsatz einer Endoprothese des Kniegelenks, Knorpelschäden am Kniegelenk (Chondromalazie),
Zustand nach Bandverletzungen und Frakturen der Extremitäten,
generell alle Erkrankungen, die den Patienten innerhalb seines täglichen Lebens einschränken.
Rehabilitationssport kann von jedem Arzt verordnet werden und belastet nicht sein Heilmittelbudget!
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